Baufinanzierung

Die Baufinanzierung bezeichnet die ganzheitliche Finanzberatung bei der Finanzierung von Immobilien, Grundstücken und Gewerbeflächen. Sie ist entscheidendes Kriterium zur Realisierung von immobilen Vermögenswerten. Baufinanzierung bezeichnet den Globalbegriff, zunächst unabhängig von Einbringung von Fremd- oder Eigenkapital. Im Bankenbereich wird die Baufinanzierung als Kerngeschäft im Privatkundengeschäft gesehen. Die Beratung zu diesem Thema ist Dreh- und Angelpunkt der Kunde-Bank-Verbindung.

Sobald sich ein Interessent für ein Kaufobjekt oder ein zu bebauendes Grundstück entschieden hat, wird die Finanzierung beraten. Darunter fällt auch die Einbringung von vorhandenen Vermögenswerten, sowie Beschaffung von Fremdkapital. Das Fremdkapital kann unterschiedliche Darlehensformen haben.

Die am häufigsten gewählte Darlehensform ist das Annuitätendarlehen. Dabei wird ein bestimmter zu finanzierender Betrag als Darlehen gewährt und direkt zur Finanzierung der Kosten der Beschaffung des Objekts ausgezahlt. Der Interessent hat die Möglichkeit eine variable oder feste Zinszahlung zu wählen. Im deutschsprachigen Raum ist die Zinsfestschreibung das am häufigsten gewählte Modell. Diese hat den Vorteil der Kalkulierbarkeit für den Kunden. Der zu zahlende Zinssatz wird periodisch festgeschrieben, meist über fünf oder zehn Jahre. Spezielle Bodenkreditbanken bieten auch Zinsfestschreibungen über längere Zeiträume an. Beim Annuitätendarlehen wird die monatliche Rate festgelegt. Sie setzt sich zusammen aus Zins und Tilgung, wobei die anfängliche Tilgung bestimmt wird. Der Zins reduziert sich kontinuierlich aufgrund der um die jeweilige getilgte Restschuld. Da die Rate gleichbleibend ist, erhöht sich durch die reduzierten Zinsen die Tilgung.

Ein Festdarlehen (oder auch Tilgungsaussetzungsdarlehen) wird als zusätzlicher Baustein in eine Baufinanzierung integriert. Dies ist empfehlenswert, wenn vorhandene noch nicht abrufbare Vermögenswerte in die Baufinanzierung einfließen sollen. Beim Festdarlehen wird kontinuierlich nur der Zins gezahlt, eine Tilgung erfolgt nach Vereinbarung. Dies ist meist der Fall, wenn eine Lebensversicherung abläuft oder aber ein Bausparvertrag fällig wird. Im letzteren Fall löst der Bausparvertrag meist das Festdarlehen ab. Das Festdarlehen wird meist in Höhe der Bausparsumme abgeschlossen, wobei das bereits eingezahlte Guthaben und das valutierte Darlehen des Bausparvertrages das Festdarlehen ablöst. Der Kunde zahlt nach Ablösung lediglich für das in Anspruch genommene Bauspardarlehen Zinsen und Tilgung. Weitere Informationen zum Bausparen.